Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Privatkunde hat die Möglichkeit, den Leasingvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung (nach Video-Identifikation) zu widerrufen.

Das Fahrzeug kann grundsätzlich erworben werden. Hierfür bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit LeaseTeq.

Änderungen am Fahrzeug sind wie folgt zulässig:

  • Änderungen am Fahrzeug mit Hersteller-Originalteilen stehen dem Mieter frei, soweit der Wert nicht beeinträchtigt wird;
  • Änderungen mit Nicht-Markenteilen müssen schriftlich eingereicht und von LeaseTeq genehmigt werden (wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support.at@leaseteq.com);
  • Veränderungen, die den Wert oder die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, sind nicht gestattet. Vor Rückgabe des Fahrzeugs hat der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers das Fahrzeug auf eigene Kosten wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Darüber hinaus haftet der Mieter für Schäden, die durch Veränderungen am Fahrzeug oder deren Entfernung entstehen oder entstanden sind. In keinem Fall leistet der Leasinggeber Ersatz für die Ausstattung.Änderungen am Fahrzeug sind wie folgt zulässig:
  • Änderungen am Fahrzeug mit Hersteller-Originalteilen stehen dem Mieter frei, soweit der Wert nicht beeinträchtigt wird; • Änderungen mit Nicht-Markenteilen müssen schriftlich eingereicht und von LeaseTeq genehmigt werden (wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter support.at@leaseteq.com);
  • Veränderungen, die den Wert oder die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

 

Vor Rückgabe des Fahrzeugs hat der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers das Fahrzeug auf eigene Kosten wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Darüber hinaus haftet der Mieter für Schäden, die durch Veränderungen am Fahrzeug oder deren Entfernung entstehen oder entstanden sind. In keinem Fall leistet der Leasinggeber Ersatz für die Ausstattung.

Der Leasingnehmer trägt die Verantwortung für die sachgemässe Nutzung des Autos.
 

Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur dem Leasingnehmer, seinen Familienangehörigen und Mitarbeitern gestattet, wenn sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und den pfleglichen Umgang mit dem Fahrzeug zusichern.

Die Fahrzeugrücknahme kann an einen Dritten, mit einer unterzeichneten Vollmacht und Ausweiskopie vom Leasingnehmer, übertragen werden. Der Leasingantrag muss auf denselben Namen lauten wie die Fahrzeugreservierung und -zulassung.

Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur dem Leasingnehmer, seinen Familienangehörigen und Mitarbeitern gestattet, wenn sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und den pfleglichen Umgang mit dem Fahrzeug zusichern. Die Fahrzeugrücknahme kann an einen Dritten, mit einer unterzeichneten Vollmacht und Ausweiskopie vom Leasingnehmer, übertragen werden. Der Leasingantrag muss auf denselben Namen lauten wie die Fahrzeugreservierung und -zulassung.

Wir bieten Laufzeiten von 36 bis 60 Monaten an. Es ist keine Veränderung der Laufzeit des Vertrags möglich. Wir bieten Laufzeiten von 36 bis 60 Monaten an.

Es ist keine Veränderung der Laufzeit des Vertrags möglich.

Dies würde als Export gelten und ist strengstens verboten. Das Fahrzeug muss in der Österreich bleiben.

Ferienreisen ins Ausland sind selbstverständlich gestattet, sofern die abgeschlossene Versicherung volle Deckung in den Reiseländern gewährt.

Übernimmt der Kunde das Fahrzeug am Ende des Leasings, werden keine Mehrkilometer verrechnet. Bei Rückgabe am Ende der Laufzeit oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung werden Mehrkilometer verrechnet.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Leasingnehmer Reparaturen und Wartungsarbeiten zu bezahlen und in jedem Fall bei einem Vertragshändler durchführen zu lassen.

Jeder Unfall (ausgenommen kleine Schäden bis zu einem Betrag von EUR 1.000,00) ist unverzüglich der zuständigen Versicherungsgesellschaft und dem Leasinggeber mit dem Formular „Europäische Unfallmeldung“ zu melden.

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